Ja, Stromerzeugungseinrichtungen unter 800 Watt sind nach EU Netzkodex 2016/631 und gemäß dem deutschen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende nicht signifikant. Ihr Strom muss nur gemessen werden, wenn EEG-Einspeisevergütung bezogen werden soll. (Dies wird gemäß VDE-AR-N 4105 genauso bei elektrischen Antrieben wie Fahrstühlen, die zeitweise im Generatorbetrieb laufen, gehandhabt.)