Der Deutsche Bundestag erkennt an, dass es für kleine Stromerzeugungsanlagen angepasste Regelungen geben muss. Das vom BMWI erarbeitete Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht eine Einbaupflicht für Intelligente Messsysteme erst ab 1 KW vor. Für die Energiewende in den Städten brauchen wir weitere Ausnahmeregelungen wie diese.
Quelle für das Gesetz: BMWi: Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende